Häufig gestellte Fragen

1. Wer kann in die Schule aufgenommen werden ?

Die Kinder müssen schulpflichtig und schulreif sein. Der Einzugsbereich umfasst den Landkreis DGF/Landau und die Nachbarlandkreise. Voraussetzung
für die Aufnahme ist die Durchführbarkeit der Schülerbeförderung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Es werden pro Klasse max. 25 Schüler aufgenommen.

2. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Schule?

In der privaten Montessori-Grundschule Landau gelten die gesetzlichen Bestimmungen für das bayerische Schulwesen. Die betrifft z.B.die Ausbildungsvorgaben für die Lehrkräfte und die Verbindlichkeit der amtlichen Lehrpläne mit ihren Lerninhalten und Lernzielen. Die Schulaufsicht obliegt dem staatlichen Schulamt im Landkreis Dingolfing/Landau.

3. Welche Ausbildung besitzen unsere Lehrkräfte?

Die Klassen werden von im Freistaat Bayern anerkannten Grundschullehrkräften geleitet, die zusätzlich auch das Montessori-Diplom besitzen oder erwerben müssen. Während der Freiarbeit wird zusätzlich eine freiarbeitsbegleitende Hilfskraft eingesetzt, die das Montessori-Diplom besitzt. Darüber hinaus ist an der Schule eine Religionspädagogin mit Montessori-Ausbildung und eine Theaterpädagogin mit Montessori-Diplom beschäftigt.
Die Montessori-Fördergemeinschaft unterstützt eine kontinuierliche Fortbildung der PädagogInnen.

4. Ohne Noten bewerten?

Montessori-Schulen erstellen entsprechend ihrer pädogischen Grundkonzeption, die exemplarisch im gemeinsamen Schulkonzept des Montessori-Landesverbandes Bayern niedergelegt ist, statt Notenzeugnissen differenzierte Informationen zum Entwicklungs- und Lernprozess. Diese sind vom Inhaltlichen her immer im Zusammenhang mit den pädagogischen Grundaussagen des Montessori- Schulkonzeptes zu sehen. Die Einstufung in den IzELs werden auch auf der Grundlage der Selbsteinschätzung durch die LehrerInnen vorgenommen. Die SchülerInnen werden also nicht alle zu einer bestimmten Zeit über das Gleiche ausgefragt, sondern beobachtet und der Fortschritt individuell festgestellt.